FAQ for students

Was ist eine elektronische Prüfung (ePrüfung)?

Bei ePrüfungen handelt es sich um verschiedene Prüfungsformen, die Sie in der Regel von zu Hause aus durchführen. Hierbei kann es sich um mündliche Prüfungen, elektronische schriftliche Prüfungen (z. B. eine schriftliche Ausarbeitung), Referate aber auch elektronische Klausuren handeln. Die Lehrenden informieren Sie spätestens 14 Tage vor der Prüfung, falls es ein Wechsel des Prüfungsformates (z. B. Präsenzklausur zu elektronischer Klausur) stattfindet.

Welche Technik benötige ich, um an einer ePrüfung teilzunehmen?

Ihr Lehrender wird Sie über die nötige technische Ausstattung rechtzeitig im Vorfeld informieren. Abhängig vom Prüfungsformat benötigen Sie bspw. einen internetfähigen Computer, eine Webcam und ein Mikrofon, eine Möglichkeit Scans herzustellen. Gegebenenfalls reicht auch ein Smartphone mit einer entsprechenden App, die Fotos in pdf-Dateien umwandelt. Falls Sie keine Webcam besitzen, kann auch ein Smartphone mit verbundenem Headset ausreichen.

Falls Sie Probleme mit der technischen Ausstattung haben, setzen Sie sich unbedingt mit den Lehrenden in Verbindung. Bei ePrüfungen (z. B. über Moodle) führen die meisten Lehrenden eine Testlauf durch und/oder bieten einen Test der Technik vor der Prüfung an. So können Sie ausprobieren, wie sich die eine elektronische Prüfungssituation anfühlt und bei technischen Problemen eine Lösung finden, bevor die richtige ePrüfung ansteht.

Was mache ich bei technischen Problemen während der ePrüfung?

Durch Techniktests oder Testprüfungen bereits im Vorfeld der eigentlichen Prüfungen besteht die Möglichkeit alle technischen Probleme, die auftreten könnten, zu identifizieren und abzuschalten. Wichtig ist, dass Sie im Falle auftretender technischer Probleme während einer ePrüfung einen vernünftigen Nachweis führen und versuchen, nicht in Panik zu geraten. Kommt es zu technischen Problemen während einer ePrüfung, versuchen Sie nicht etwas an den aktuellen Einstellungen zu ändern oder herumzuklicken, sondern melden Sie sich sofort bei der angegebenen Kontaktperson für die aktuelle Prüfung. Danach müssen Sie das Problem und dessen Dauer bestmöglich dokumentieren, um einen Nachweis an den Prüfer bzw. die Prüferin übermitteln zu können. Die Dokumentation kann bspw. über einen Screenshot oder ein Handybild festgehalten werden. Dabei müssen zwingend das Datum und die Uhrzeit sichtbar sein. Möglicherweise werden Sie auch um weitere Nachweise nachgebten.

Sie erhalten bei nachgewiesenen technischen Problemen die Möglichkeit, die Prüfung fortzuführen bzw. nachzuholen. Grundsätzlich sollten Sie sich bei Fragen diesbezüglich (z. B. Anzahl der Versuche zur Fortführung) unbedingt immer erst an eine fakultätsinterne Einrichtung z. B. das jeweilige Prüfungsamt oder das jeweilige Dekanat wenden. Die Studiendekane und Studiendekaninnen Ihrer Fakultät helfen Ihnen gerne weiter. Erst wenn Sie dort nicht weiterkommen, kontaktieren Sie das Prorektorat für Studium und Lehre.

Wie muss ich mich während einer ePrüfung verhalten?

Während einer elektronischen Prüfung sollten Sie sich, wie bei einer Präsenzprüfung üblich, abmelden, falls Sie bspw. auf die Toilette müssen. Auch hier gilt: Besser ist es, dies vorher zu erledigen - genauso wie die Organisation von Getränke oder Speisen.

Überlegen Sie sich, ob ein ständiges Schauen auf Ihr Smartphone oder andere ungewöhnliche Verhaltensweisen nötig sind. Sie könnten bei dem Prüfer/der Prüferin den Eindruck der Täuschung hinterlassen.

Muss ich die Kamera bei einer mündlichen ePrüfung oder ePrüfung mit Videoaufsicht anschalten?

Die schlichte und einfache Antwort lautet - JA.

Wie bei einer Präsenzklausur auch, werden Sie durch Lehrende beaufsichtigt, um die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel auszuschließen. Von Seiten der Prüfer her, findet also keine andere "Beobachtung" statt als sonst bei der Präsenzklausur üblich. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit ein Pseudonym anzugeben (welches Sie vorher mit der Lehrperson abstimmen) um Ihre Identität nicht beim Videokonferenzanbieter oder vor anderen Studierenden preis geben zu müssen.

Die OVGU hat ein sehr starkes Interesse am Schutz der Daten aller ihrer Mitglieder. Für die Durchführung mündlicher und schriftlicher ePrüfungen gelten selbstverständlich die DSGVO, die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen und die durch das MWWD festgelegte Fernprüfungsverordnung.

Darüber hinaus sind alle Studierenden angehalten, den Umfang der Datenverarbeitung und die Einbußen an Privatheit durch die Nutzung von Videokonferenz-Diensten (im Rahmen beaufsichtigter oder mündlicher ePrüfungen) in ihrem eigenen Interesse durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren. Z. B. durch:

  • die Wahl einer geeigneten räumlichen Umgebung,
  • das Entfernen von Bildern und persönlichen Gegenständen im Hintergrund der Kamera,
  • die Information von anderen Personen, die sich in der Wohnung aufhalten und nicht durch die Kamera erfasst werden sollten.    

Sollten Sie dennoch Bedenken in Bezug auf einen Videokonferenzanbieter haben, der für eine Prüfung genutzt werden soll, dann sprechen Sie Lehrende an und teilen Sie ihre Bedenken mit. 

Der Lehrende äußert einen Verdacht auf Täuschung - und nun?

Im Fall der beaufsichtigten ePrüfung dürfen die Lehrenden Nachfragen stellen, indem sie Sie beispielsweise in eine Break-out-Session holen. Auch für eine Überprüfung der Identität können Lehrende mit Ihnen kurzzeitig in einen weiteren virtuellen Raum wechseln bzw. der eigentlichen ePrüfung vorschalten. Möglicherweise werden Sie im Verdachtsfall gebeten, Ihre Kamera einmal durch den Raum zu schwenken, um auszuschließen, dass sich weitere Personen in dem Raum befinden oder anderweitig unerlaubte Hilfsmittel vorhanden sind.

Findet die ePrüfung unbeaufsichtigt statt, dann können Lehrende auch nach der Prüfung einzelne Studierende kontaktieren und so mit Fragen dem Täuschungsverdacht nachgehen.

Wie soll die Kamera während der mündlichen oder beaufsichtigten ePrüfung eingestellt sein?

Im Vorfeld der ePrüfung sollten die Funktionsfähigkeit und die Einstellung der Kamera mindestens einmal getestet werden.

Bei einer mündlichen ePrüfung sollten ihr gesamter Oberkörper und Ihre Hände für die Kamera sichtbar sein. Wenn Sie eine schriftliche beaufsichtigte ePrüfung schreiben, muss die Kamera so aufgestellt sein, dass Sie und der gesamte Arbeitsplatz sichtbar sind.

Worauf sollte ich bei ePrüfungen noch achten?

Neben der technischen Ausstattung benötigen Sie eine ruhige und gute Prüfungsumgebung. Durch das Bild laufende Mitbewohner und Mitbewohnerinnen oder laute Musik aus dem Nachbarzimmer sind Störfaktoren, die Sie selbst ausschließen können und ihnen so die Durchführung der Prüfung erleichtern. Wenn Sie in Ihrer WG einen Router teilen, kann es sinnvoll sein, wenn sich Mitbewohner während Ihrer Prüfung nicht in ein Online-Game vertiefen oder Filme herunter laden. Besprechen Sie diese Dinge mit IIhrer WG, um Störungen zu vermeiden. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz vor der Prüfung aufräumen, um den Verdacht der Täuschung erst gar nicht aufkommen zu lassen.

 

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