Mögliche alternative Prüfungsformen_alt

Mündliche Präsenzprüfung

Im WiSe 20/21 haben sie weiterhin die Möglichkeit, eine Prüfung in Präsenz durchzuführen unter Einhaltung strenger Hygieneregelungen. Anwesend sein kann ein Prüfling sowie die Prüfungskommission. Zum Schutz vor Infektionen achten Sie bitte bei der Planung von mündlichen Prüfungen auf die Vermeidung von Begegnungszeiten der Prüflinge. 

Klassische Haus- bzw. Seminararbeiten

Als alternative Prüfungsform kommen weiterhin die in den SPOs aufgeführten Formate der klassischen Haus- bzw. Seminararbeit oder das Referat in Frage.

Elektronische mündliche Prüfung

Eine mündliche Modulprüfung kann digital über eine Bild- und Tonverbindung (bspw. via Zoom, Microsoft Teams, BigBueButton) einzeln, aber auch in Gruppen von einem Prüfer und einem fachkundigem Beisitzer oder von mehreren Prüfern abgenommen werden.

Falls Sie mündliche Prüfungen durchführen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Studierenden Gelegenheit haben, die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Systeme auszuprobieren. Die Durchführung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nur möglich, wenn alle Teilnehmenden miteinander per Video kommunizieren können. Die Identität der zu prüfenden Person muss eindeutig feststellbar sein. Eine Aufzeichnung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nicht gestattet.

Schriftliche elektronische Prüfungen

Neben einer klassischen Seminar- oder Hausarbeit stellt besispielsweise die sogenannte „Schriftliche Ausarbeitung“ (engl. Take-Home-Exam) eine Form des unbeaufsichtigten Leistungsnachweises dar. Es handelt sich dabei um eine Prüfung, die nicht in einem vorgegebenen Prüfungsraum und ohne Aufsicht in elektronischer Form angefertigt werden kann.

Eine schriftliche Ausarbeitung (z. B. die Bearbeitung einer Fallstudie bzw. Case Study, Tabellenkalkulation, Essay, Abstract oder Assignment) umfasst eine eigenständige schriftliche Auseinandersetzung mit einem fachspezifischen oder fächerübergreifenden Problem, ggfs. unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Literatur. Anders als die Klausur ist die schriftliche Ausarbeitung ein unbeaufsichtigter Leistungsnachweis, der in einer vorgegebenen begrenzten Zeit erbracht wird. Die geprüften Studierenden haben hier eine Eigenständigkeitserklärung an Eides statt abzugeben.

Elektronische Fernklausur

Eine Variante der schriftlichen Prüfung ist die elektronische (beaufsichtigte) Fernklausur. Darunter werden elektronische Fernprüfungen in Form einer schriftlichen Aufsichtsarbeit verstanden. Sie sind geeignet, Klausuren beaufsichtigt durchzuführen (bspw. via Zoom, Microsoft Teams, BigBueButton), ohne persönlich in einem vorgegebenen Prüfungsraum anwesend zu sein.

Die Videoaufsicht ist im Übrigen so einzurichten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Betroffenen nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden. Auch hier müssen Sie sicherstellen, dass die Studierenden Gelegenheit haben, die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Systeme auszuprobieren und die Identität der zu prüfenden Person eindeutig feststellbar ist.

 

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